Revidiertes Fernmeldegesetz

Das revidierte Fernmeldegesetz, welches Anfang 2021 in Kraft getreten ist, betrifft alle Unternehmungen, welche aktiv neue Kunden akquirieren möchten. Haben Sie sich bereits damit befasst, denn ein unlauteres Verhalten könnte teuer werden?

Bisher war die Regel ziemlich einfach: Wer einen Werbestern hatte, durfte nur dann auf dieser Nummer telefonisch kontaktiert werden, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Zudem berücksichtigten seriöse Call Center eigene Instrumente wie z.B. die Robinsonliste. Neu dürfen aber nur noch Nummer kontaktiert werden (sofern natürlich keine Geschäftsbeziehung besteht), die im öffentlichen Telefonbuch sind und keinen Werbestern haben. De Facto dürfen also veröffentlichte Direktnummern auf der Webseite nicht mehr für die Telefonakquise genutzt werden. Sie müssen also andere Wege finden, wie Sie direkt mit diesen Zielpersonen in Kontakt treten. 

Gerne unterstützen wir Sie fachlich, falls Sie Ihre Methodik in der Neukundenakquisition gesetzeskonform gestalten möchten.

034 530 14 84 oder beratung@easytomarket.ch

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