Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsparteien und Anwendbarkeit
EasyToMarket Pascal Groux (nachfolgend «easy to market») ist Anbieter der auf www.easytomarket.ch umschriebenen Dienstleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und easy to market bezüglich des easy to market-Angebotes und sind integrierender Bestandteil der zwischen dem Auftraggebern und easy to market abgeschlossenen Vereinbarung (On- wie auch Offline). easy to market ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Auftraggeber kann die jeweils aktuellen AGB unter www.easytomarket.ch einsehen oder ein Exemplar bestellen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bezahlung jeder Rechnung, die jeweils aktuelle Version der AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

2. Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung
Die zwischen easy to market und dem Auftraggeber abgeschlossene Vereinbarung tritt mit der Annahme des Angebotes (online durch die Bestellung) in Krarf.

3. Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung und der Vertragsunterzeichnung, dass er sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm easy to market zur Verfügung gestellten Unterlagen besitzt und frei und uneingeschränkt darüber verfügen kann. Allfällige Mitwirkungspflichten des Auftraggebers werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Der Auftraggeber stellt easy to market von sämtlichen Kosten (inkl. Abwehrkosten) und Ansprüchen Dritter frei, die gegen easy to market geltend gemacht werden.

4. Leistungen von easy to market
easy to market beachtet bei der Erbringung seiner Leistungen die nötige Sorgfalt. Er ist berechtigt, jederzeit ohne Benachrichtigung des Auftraggebern seine Einrichtungen technischen Erfordernissen anzupassen und seine Angebotspalette zu ändern. Der Auftraggeber erklärt sich mit solchen Änderungen einverstanden, soweit diese seine Leistungsansprüche nicht unzumutbar beeinträchtigen. Werden während der Vertragsdauer zusätzliche oder neue Leistungen vereinbart, gilt für alle bisher von easy to market bezogenen Dienstleistungen jeweils die neueste Fassung dieser AGB. Die Auftraggeberdaten, die für eigene Marketingzwecke verwendet werden, werden von easy to market vertraulich behandelt und werden ausschliesslich zum Erfolg des Auftraggeberauftrages an Dritte weiter- oder bekanntgegeben.

5. Leistungen von Dritten
easy to market vermittelt gewisse Aufträge von Auftraggebern für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen an Dritte. Sofern Dritte direkt mit dem Auftraggeber eine separate Vereinbarung abschliessen, übernimmt easy to market keine Verantwortung für die vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und Dritten.

6. Inhalte der Werbung im Rahmen von Marketingmandate
Bereitstellung der Werbemittel: Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Bereitstellung der Werbemittel, Vorlagen oder benötigten Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung der Werbemittel. Kann die Werbung nicht geschaltet werden, oder wird sie falsch geschaltet, weil die Unterlagen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden, wird die vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das «Gut zur Aufschaltung» bzw. das «Gut zum Druck», welches dem Auftraggeber per E-Mail oder postalisch zugesendet wird, innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt zu prüfen und Änderungswünsche zu melden.
EasyToMarket ist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, solange die betreffenden Materialien nicht in verwendungsbereitem Zustand oder mangelhaft geliefert wurden.

7. Geistiges Eigentum und Rechte Dritter
Soweit der Auftraggeber Konzepte weder selber herstellt, noch in fertigem Zustand liefert, verbleibt sämtliches geistiges und sachenrechtliches Eigentum an den Konzepten und an deren Inhalte ausschliesslich bei easy to market. Der Auftraggeber erklärt und sichert ausdrücklich zu, dass er die Rechte Dritter, insbesondere Firmen-, Urheber- und Markenrechte beachtet. Er hat davon Kenntnis, dass an Bildern, Graphiken, Daten, Tondokumenten, Programmen oder Teilen davon etc. in der Regel Drittrechte bestehen und erklärt, dass er die gegebenenfalls erforderlichen Nutzungsrechte vorgängig abgeklärt und wenn nötig eingeholt hat.
easy to market ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Drittrechte oder das Vorliegen der erforderlichen Nutzungsrechte des Auftraggebers zu prüfen. Er kann jedoch im Zweifelsfalle vom Auftraggeber einen Berechtigungsnachweis verlangen, die Annahme der betreffenden Unterlagen verweigern, die Entfernung von rechtsverletzenden Teilen verlangen und widrigenfalls ihre Leistungen solange suspendieren, bis eine allfällige Rechtsverletzung beseitigt ist. Der Auftraggeber hält easy to market von sämtlichen Ansprüchen, welche Dritte gegenüber easy to market geltend machen, vollumfänglich schadlos.

8. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber schuldet und bezahlt das vereinbarte Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch easy to market ohne jegliche Abzüge. Die Rechnungsstellung erfolgt bei periodischen Leistungen in der Regel pro Quartal und im Voraus. Es werden keine WIR-Checks angenommen. Bei Onlinebestellungen ist der Betrag bei Bestellung zu bezahlen (Bezahlung mittels Kreditkarte oder Twint).
Bei Überschreitung des Zahlungstermins tritt ohne weiteres der Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ist der gesetzliche Verzugszins von 5% p.a. gemäss OR Art. 104 geschuldet. Zudem ist easy to market berechtigt, Mahnkosten zur teilweisen Deckung der entstandenen Kosten zu verlangen. Der offene Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Mahngebühren und Zinsen kann zum Zwecke des Inkassos an Dritte abgetreten oder verkauft werden.
easy to market ist bei Nichtbezahlung von Rechnungen ohne vorgängige Benachrichtigung berechtigt, seine Leistungen einzustellen, bis sämtliche geschuldeten Beträge eingegangen sind. EasyToMarket zustehende gesetzliche Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Falls mit dem Auftraggeber eine Ratenzahlung vereinbart wird, hat easy to market die Möglichkeit, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die geleistete Anzahlung wird anteilmässig auf den Gesamtbetrag des ersten Vertragsjahres angerechnet. Der Auftraggeber schuldet und bezahlt die Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jegliche Abzüge. Für die nachfolgenden Raten gelten die hier definierten Konditionen. Ist der Auftraggeber mit der Anzahlung oder einer darauffolgenden Rate in Verzug wird der Gesamtbetrag für das laufende Vertragsjahr ohne weiteres fällig.
Sollten bei der Ausführung eines bestimmten Auftrages Fehler entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrages zu verweigern. Eine Verrechnung ist in jedem Fall nur zulässig, wenn der zur Verrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers durch easy to market unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere oder andere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Der vereinbarte Nettopreis gilt als Festpreis. Allfällige Rabatte sind in einem Angebot definiert. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe ist im Nettopreis nicht enthalten und wird zusätzlich verrechnet.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung
easy to market steht gegenüber dem Auftraggeber für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen ein. Diese Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot und den vereinbarten Leistungen.
easy to market haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansonsten ist die Haftung Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Insbesondere ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, für Fälle höherer Gewalt und Streiks, für technische Störungen, die in den Verantwortungsbereich anderer Unternehmen und/oder Netzbetreiber fallen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Soweit eine Haftung von easy to market besteht, ist sie in allen Fällen betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf die Auftragssumme beschränkt.

10. Datenschutz
easy to market kann Daten des Auftraggebers an Dritte im In- und Ausland weiter- oder bekanntgeben und diese mit der Bearbeitung von Daten des Auftraggebers beauftragen. Die Gesetzgebung im Land des Empfängers bietet für die Bearbeitung von Daten nicht in allen Fällen einen Schutz, der mit demjenigen der Schweiz gleichwertig ist. Bei einer Weiter- oder Bekanntgabe von Daten ins Ausland wird sichergestellt, dass diese unter Einhaltung der Schweizer Datenschutzgesetzgebung erfolgt und die notwendigen technischen, organisatorischen, vertraglichen und persönlichen Schutzmassnahmen getroffen werden. Siehe auch Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden (ausgenommen Änderungen der AGB).
easy to market ist berechtigt, einzelne oder mehrere Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages. Im Falle der Auflösung einer Gesellschaft eines Auftraggebers, welche dieser mit eingeschriebenem Brief an easy to market unter Beilage von Beweismaterial bekannt zu geben hat, kann easy to market in begründeten Fällen und nach eigenem freien Ermessen, ihre Forderung auf 40% des Restvertragswertes reduzieren.
Die allfällige Ungültigkeit einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien untersteht schweizerischem Recht mit Ausnahme der materiellen Normen des Kollisionsrechtes. Gerichtsstand ist Burgdorf.

EasyToMarket Pascal Groux, April 2024